Steuertipps für Senioren: So haben Sie mehr von Ihrer Rente

Als Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Seniorenrecht erlebe ich oft, dass Rentner und Rentnerinnen jeden
Cent zweimal umdrehen müssen. Was viele Senioren nicht wissen: Viele alltägliche Ausgaben können in
der Steuererklärung abgesetzt werden. Ich habe Steuertipps für Senioren gesammelt, die Ihnen ein paar
Möglichkeiten für Einsparungen zeigen.
Lassen Sie sich von mir beraten – als Anwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht habe ich die gleichen
Berechtigungen wie ein Steuerberater und kann Sie hier unterstützen.

Prüfen Sie Ihre Steuervorteile als Rentner

Zusätzlich zum klassischen Grundfreibetrag gibt es für Senioren einen sogenannten
Altersentlastungsbetrag, der Ihnen bei bestehenden Einkünften weitere Steuereinsparungen ermöglicht.
Sind Sie über 64 Jahre alt und noch berufstätig, so wird einfach gesagt Ihr Monatsnetto erhöht. Der
genaue Betrag ist abhängig von Ihrem Alter und Ihren gesamten Einkünften, abgesehen von der
gesetzlichen Rente oder einer Pension. Hier lohnt sich dann für Senioren die Steuererklärung: Ihr regulärer
Lohn wird automatisch entlastet, aber andere Einkünfte sollten dann in der Steuererklärung angegeben
werden, damit Sie auch hier vom Entlastungsbetrag profitieren können. Bei einer steuerlichen Beratung
zeige ich Ihnen gerne, wie Sie den Altersentlastungsbetrag richtig anwenden.

Wichtigster Steuertipp für Senioren: Viele Ausgaben sind
steuerrelevant!

Viele Menschen wissen nicht, dass sie in ihrem Alltag viele Ausgaben tätigen, die sie von der Steuer
absetzen können. Diese Arten von Ausgaben erweitern sich mit dem Eintritt in das Rentenalter. Deswegen
ist mein wichtigster Steuertipp für Senioren: Prüfen Sie und merken Sie sich, welche Ausgaben Sie in Ihrem
Alltag haben und besprechen Sie diese Ausgaben dann mit einem Steuerberater oder mit mir. Nachfolgend
möchte ich Ihnen einige Beispiele für Ausgaben zeigen, die Sie als Rentner oder Rentnerin von der Steuer
absetzen können.

Gesundheitskosten und Pflegekosten

Im Seniorenalter häufen sich die Ausgaben für medizinische Behandlungen, Hilfsmittel und Medikamente.
Besonders teure Anschaffungen wie Zahnprothesen oder Mobilitätshilfen im Eigenheim schlagen teuer ins
Geld – genau solche Ausgaben können aber von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie als
“außergewöhnliche Belastung” gelten. Wenn die Ausgaben als medizinisch gerechtfertigt gelten und sie
eine bestimmte Höhe im Verhältnis zum Einkommen überschreiten, können sie als eine außergewöhnliche
Belastung geltend gemacht werden. Da Sie als Rentner und Rentnerin wahrscheinlich ein eher geringes
Einkommen haben und medizinische Versorgung häufig nötig ist, sollte es leicht sein, diese Belastungen
vor dem Finanzamt zu rechtfertigen.
Genauso können Kosten für Pflege und Heimunterbringung steuerlich entlastet werden, sofern die oben
genannten Kriterien zutreffen. Bitte beachten Sie aber, dass nicht die kompletten Kosten entschädigt
werden. Vereinfacht gesagt wird geprüft, welchen Teil Sie selbst zahlen könnten, der Rest wird steuerlich
herabgesetzt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Im fortschreitenden Alter können Sie sich wahrscheinlich nicht mehr so gut um Ihr Eigenheim kümmern
und es werden Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen,
Gartenarbeit oder Hausmeistertätigkeiten können bis zu 20 % der gesamten Kosten mit maximal 4.000 €
abgesetzt werden. Genauso können Kosten für die Modernisierung, Renovierung oder Reparatur
abgesetzt werden mit einem Betrag bis zu 1.200 €. Darunter fallen Investitionen wie Treppenlifts oder
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Steuerfreie Einnahmen für Senioren

Genau wie für reguläre Steuerzahler gelten für Sie als Rentner oder Rentnerin Steuerfreibeträge. Wenn
Sie beispielsweise vermieten und dadurch Einnahmen erzielen, können diese steuerfrei sein, sofern Sie
unter die Grenze des Grundfreibetrags fallen. Ebenfalls steuerfrei sind Einkünfte aus Mini-Jobs mit einem
Lohn von bis zu 520 € monatlich.
Zusammen mit einem Steuerberater können Sie ebenfalls prüfen, welcher Anteil Ihrer Rente (oder anderer
Altersvorsorge) tatsächlich besteuert werden muss.

Freibeträge für Kinder und Enkel

Sorgen Sie im Rentenalter für Kinder und Enkel, kann das ebenfalls steuerrechtlich relevant sein. Wenn Sie
beispielsweise für Ihre Enkel aufkommen und Kosten für die Kita tragen, können Sie diese Ausgaben
ebenfalls steuerlich absetzen. Unterstützungsleistungen für Ihre Kinder (sofern notwendig) können
ebenfalls abgesetzt werden.

Mein Steuertipp für Sie: Lassen Sie sich beraten!

Wie Sie sehen können, gibt es einige Steuertipps für Senioren, die eine breite Anwendung finden.
Allerdings ist die konkrete Anwendung sehr individuell und muss als Gesamtbild gesehen werden. Ebenso
ist es oft im Ermessen des zuständigen Finanzamts, welche Steuererleichterungen Sie tatsächlich nutzen
können. Deswegen rate ich Ihnen, sich steuerrechtlich beraten zu lassen. Ein Experte oder eine Expertin
für Steuerrecht versteht die komplexen Zusammenhänge und findet Möglichkeiten, wie Sie mehr von
Ihrem Geld behalten können.
Wenn Sie zu mir in die Beratung kommen, nehme ich mir Zeit für Sie und spreche Ihre gesamte finanzielle
Situation mit Ihnen durch. Mit meiner Erfahrung im Seniorenrecht kenne ich die Möglichkeiten, die
speziell auf Sie zutreffen können und zeige Ihnen klare Möglichkeiten zur Einsparung bei der
Steuererklärung. Auch komplizierte und außergewöhnliche Fälle sind für mich kein Problem:
Beispielsweise biete ich auch Beratung an, wenn Sie die deutsche Rente im Ausland beziehen möchten.
Rufen Sie mich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an. Ich berate Sie gerne so, wie es für Sie passt,
egal ob vor Ort, online oder per Telefon.

Ich berate Sie gerne!

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Rechtsanwalt Janssen aus Berlin

Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin

  • Jurastudium: an der Universität Hamburg
  • Referendariat: beim Landgericht Kassel
  • Zulassung: als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin seit 2015

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