Grundrente: Beratung zum Anspruch, zur Höhe und mehr
Sie stehen kurz vor der Rente und wollen Ihre Ansprüche kennen? Sie sind unsicher, ob die Grundrente Sie betrifft? Sie fragen sich, ob Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen auf die Grundrente angerechnet wird? Als Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Sozialrecht in Berlin berate ich Sie gerne.
Wann habe ich Anspruch auf Grundrente?
Nach langer Diskussion wurde in 2021 endlich die Grundrente eingeführt. Auch wenn das nun schon ein paar Jahre her ist, wissen viele noch nicht, was das für sie bedeutet und was die Voraussetzungen der Grundrente sind. Das Besondere an der Grundrente ist, dass sie nicht beantragt werden muss – wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie automatisch.
Um die Grundrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 33 Grundrentenzeiten gearbeitet und dabei mindestens 30% des Durchschnittsverdienstes verdient haben. Zeiten der Arbeitslosigkeit außerhalb von Pflege oder Kindererziehung zählen nicht, daher ist diese Zeit möglicherweise nicht mit Ihrer Beitragszeit identisch. Um sicherzugehen, können Sie einen Antrag auf Kontenklärung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Gern kann ich Sie dabei auch unterstützen.
Wie hoch fällt die Grundrente aus?
Die Grundrente ist keine zusätzliche Rente, sondern ein Rentenzuschlag auf ihre bereits bestehenden Rentenansprüche. Das bedeutet, dass Sie auf Ihren Rentenanspruch einige Entgeltpunkte, maximal 0,8, dazubekommen. Die Höhe der Grundrente ist von der Anzahl Grundrentenzeiten abhängig: Ab 35 Grundrentenzeiten wird die volle Höhe gezahlt, davor ist der Betrag gestaffelt.
Arbeitszeiten im Ausland zählen in die Prüfung der Mindestzeit, aber nicht in die Berechnung der Höhe.
Wie berechne ich die Grundrente?
Für die Berechnung der Rente braucht es diese Informationen:
1. Versicherungsjahre, also wie viele Jahre Sie den Pflichtbeitrag gezahlt haben. Dazu zählen Kindererziehungszeiten (pro Kind bis zu 3 Jahre), Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen sowie Zeiten, in denen Sie Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld bezogen haben.
2. Persönliche Entgeltpunkte oder Rentenpunkte, die sich aus dem Verhältnis Ihres Einkommens im Bezug zum durchschnittlichen Einkommen in Deutschland errechnen. Ihre Entgeltpunkte finden Sie in Ihrer Renteninformation, die entweder jährlich (im Alter von 27 bis 55) oder alle drei Jahre (über 55 Jahre alt) an Sie gesendet werden.
3. Aktueller Rentenwert, der mit den Rentenpunkten verrechnet wird. Dieser wird von der Regierung vorgegeben, beispielsweise beträgt er im Jahr 2025 32,03 Euro.
4. Rentenartfaktor, der die tatsächliche Höhe der Auszahlungen bestimmt. Bei einer gewöhnlichen Rente, die Sie bei der aktuellen Regelaltersgrenze antreten, beträgt der Faktor 1. Wenn Sie die Rente früher oder beispielsweise wegen teilweiser Erwerbsminderung antreten, fällt der Faktor geringer aus.
Im folgendem Beispiel gehen wir von folgenden Daten aus:
● Sie haben 35 Jahre eingezahlt, die Versicherungsjahre sind also gleich 35
● Sie haben 1,2 Entgeltpunkte gesammelt, die durch den Zuschlag der Grundrente auf 2 hochgestuft werden.
● Der Rentenwert beträgt 32,03 Euro.
● Wegen Berufsunfähigkeit beträgt der Rentenfaktor 0,5.
Ohne Grundrente errechnet sich daraus:
35 x 1,2 x 32,03 x0,5 -> 672,63 EUR Bruttorente
Rechnen wir die Grundrente mit dazu und erhöhen sich die Entgeltpunkte auf 2, bekommen wir folgendes Ergebnis:
35 x 2,0 x 32,03 x 0,5 -> 1.1121,05 EUR Bruttorente mit Grundrente (somit 448,42 EUR mehr Bruttorente)
Die Grundrente ist dazu da, Menschen mit geringerem Einkommen eine angemessenere Rente zu bieten. Daher wird das Einkommen über einem Freibetrag angerechnet. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst und liegt in 2025 zum Beispiel bei 1.438 Euro im Monat für Alleinstehende und 2.243 Euro für Verheiratete oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Übersteigt das Einkommen den Freibetrag, werden 60% des übersteigenden Betrags auf die Grundrente angerechnet. Ab einem bestimmten Einkommen wird der volle Betrag angerechnet. Bereits vorhandenes Vermögen, ob als Geld, Immobilien oder anderweitig angelegt, wird nicht auf die Grundrente angerechnet.
Erhalte ich die Grundrente auch, wenn ich im Ausland lebe?
Solange Sie berechtigt sind, eine reguläre Rente zu beziehen, können Sie die Grundrente ebenfalls im Ausland beziehen. Mehr Informationen finden Sie auf meiner Informationsseite “Deutsche Rente im Ausland beziehen”.
Wie kann ein Anwalt mich bei der Grundrente unterstützen?
Das Thema Rente kann schnell undurchsichtig werden und auch die Informationslage rund um die Grundrente ist unzureichend. Ein Anwalt überprüft Ihre Ansprüche und erklärt Ihnen, was sich auf die Grundrente auswirkt.
Mit meiner Expertise im Sozialrecht und Seniorenrecht bin ich schon vielen Fällen begegnet und konnte meine Mandanten dabei unterstützen, Ihre Rente und Grundrente vollständig zu beziehen. Konkret kann ich Ihnen bei folgenden Fragen helfen:
- Habe ich Anspruch auf Grundrente?
- Wie hoch sollte die Grundrente ausfallen?
- Was wirkt sich auf die Grundrente aus?
- Was gibt es seitens Einkommensteuer zu beachten?
Natürlich berate ich Sie auch zu Fragen, die hier nicht gelistet wurden. Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu mir auf – in einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir genau, wie ich Sie bei Fragen zur Grundrente konkret unterstützen kann. Die Erstberatung erfolgt ganz nach Ihrem Wunsch – entweder persönlich vor Ort in Berlin, telefonisch oder per Online-Videokonferenz. Ich freue mich darauf, Sie beraten zu dürfen!
Weitere Rechtsgebiete

Erbrecht
Gern übernehme ich auch die Testaments-Vollstreckung für Sie. Gerne berate ich Sie auch bei einer Schenkung und den steuerlichen Folgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Sozialrecht
Gern erläutere ich Ihnen wie Sie die Kosten der Pflege zur Gestaltung der Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Generation einsetzen können.




