Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht in Berlin

Die Einkommensteuer wird für immer mehr Senioren relevant. Vielen ist gar nicht bewusst, dass auf laufende Renten auch Steuern einbehalten und durch die Rentenversicherung an das Finanzamt abgeführt werden.

 

Oft werden die Betroffenen erst nach mehreren Jahren vom Finanzamt angeschrieben und zur Abgabe mehrerer Erklärungen aufgefordert.

 

Sofern Sie neben der Rente auch noch andere Einkünfte erzielen oder Witwenrente vom verstorbenen Partner beziehen ist eine Abgabe der Einkommensteuererklärung sogar Pflicht. 

 



Anwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht oder Steuerberater?

Als Rechtsanwalt bin ich zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt und damit gleichberechtigt mit einem Steuerberater.

 

Ich habe meine Tätigkeit auf die Beratung von Senioren und ihren Angehörigen spezialisiert und erstelle daher vor allem Einkommensteuererklärungen, Erbschaftssteuererklärungen und Schenkungssteuererklärungen.

 

 

Oft werde ich auch von Steuerberatern für Verfahren vor dem Finanzgericht oder Einspruchsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung mandatiert. 


Sie planen ihren Ruhestand im Ausland - Ich berate Sie dazu steuerrechtlich

Planen Sie Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, ist eine steuerrechtliche Beratung vorab meist von Vorteil.

 

Damit Sie nicht in den Fokus des Finanzamts geraten können, muss zunächst geprüft werden, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig.

 

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Berlin berate ich Sie dazu gerne ausführlich bei einem Erstgespräch.  

 


Steuern sparen im Rentenalter - Ihr Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht zeigt ihnen wie

Damit Sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen, erläutere ich Ihnen auf dieser Seite gern, welche Möglichkeiten auch Senioren haben Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzusetzen. 

 

Bei weitergehenden Fragen berate ich Sie gern in meiner barrierefreien Kanzlei für Steuerrecht in Berlin, am Telefon oder über meinen datenschutzkonformen Videobesprechungsraum. 

 


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Ich freue mich auf Sie!

 

Telefon: +491718646233 oder +493025797644

 

E-Mail: info@kanzlei-cj.de

 

Rechtsanwalt Christian Janssen 

 


Steuerrecht - Wichtige Begriffe für ihre Steuererklärung

Mithilfe der Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit ihre Steuerlast zu senken. Sie können Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. 

 

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für Arbeitnehmer sind dies häufig Kosten für den Arbeitsweg. In Zeiten der Pandemie spielt aber auch das heimische Arbeitszimmer eine immer größere Rolle. Wie Sie dieses einzurichten haben, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt erläutere ich Ihnen gern. 

 

Sonderausgaben sind privat veranlasste Aufwendungen, die aufgrund ihrer fehlenden  beruflichen Veranlassung nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Hierzu zählen vor allem Versorgungsleistungen,  gezahlte Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuungskosten, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und Schulgeldzahlungen.

 

Als außergewöhnliche Belastungen definiert man größere Aufwendungen die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands. Auf Antrag wird die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.

 


Lohnt es sich eine Einkommensteuererklärung abzugeben?

Auch für Rentner kann es sich lohnen eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Insbesondere die Aufwendungen für Medikamente, Haushaltshilfen oder Handwerker können Ihnen eine schöne Erstattung bescheren.  

 

Doch auch Arbeitnehmer können, die zu viel einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer auf diese Weise zurückholen. 

 

Damit Sie beispielsweise Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können, müssen Sie aber unbeschränkt steuerpflichtig sein, in Deutschland. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Sie durch Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Häufig kommt es vor, dass Sie durch längere Aufenthalte in Deutschland in die Steuerpflicht hineinrutschen, obwohl Sie eigentlich im Ausland leben. Gern kann ich Sie auch hinsichtlich der Möglichkeit beraten einen Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu stellen. Hier ergeben sich insbesondere für Senioren eine Vielzahl von Möglichkeiten. 

 

Vertrauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung aus der Steuerberatung und mein Wissen in Schnittstellen. Anders als ein Steuerberater prüfe ich bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung nicht nur Ihre Steuerunterlagen, sondern kann zugleich auch einen Blick auf Ihren Rentenbescheid oder die Nebenkostenabrechnung werfen. 

 

 

Ist der Bescheid nicht korrekt lege ich Einspruch ein und klage vorm Finanzgericht, wenn es sein muss. Oft werde ich von Steuerberatern nicht nur in Berlin, sondern deutschlandweit, für derlei Verfahren hinzugezogen und kann meine Erfahrung einbringen.  

 


Häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht in Berlin

Warum sollte man einen Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht konsultieren?

Gerade bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen spielen steuerrechtliche Fragen eine Rolle. So kann es durchaus Sinn machen eine Erbschaft auszuschlagen und zugunsten der eigenen Kinder nur den Pflichtteil geltend zu machen, um von mehreren Freibeträgen zu profitieren. Auch sozialrechtliche Fragen können eine Rolle spielen, wenn zum Beispiel einer der Erben von der Grundsicherung lebt. 


Sind Senioren verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Senioren sind in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr Gesamteinkommen bestimmte Schwellenwerte erreicht. Dazu gehören Einkünfte aus Renten, Sozialversicherungsleistungen, Mieteinnahmen und die Witwenrente des verstorbenen Partners. Für Senioren ist es wichtig, diese Schwellenwerte zu kennen, um sicherzustellen, dass sie die Steuererklärungspflicht erfüllen. Außerdem kann die Abgabe einer Steuererklärung die Möglichkeit bieten, besondere Gutschriften oder Abzüge zu erhalten, die denjenigen, die keine Steuererklärung abgeben, nicht zur Verfügung stehen. Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht in Berlin berate ich Sie gerne! 


Welche Unterlagen benötigen Senioren für ihre Steuererklärung?

Als Rechtanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerecht in Berlin berate ich Sie gerne ausführlich zu allen anfallenden Fragen in Bezug auf Ihre Steuererklärung.

 

In einem Erstgespräch prüfen wir Ihren Rentenbescheid und mögliche Schreiben vom Finanzamt. Im Anschluss erhalten Sie eine ausführliche E-Mail mit einer Zusammenfassung. Relevante Unterlagen, die Sie für die Steuererklärung benötigen sind

  • Eine Auskunft der Rentenversicherung, welche Renteneinnahmen an das Finanzamt übermittelt wurden
  •  Die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter
  • Rechnungen von Handwerkern, die Reparaturen an der Wohnung, dem Haus oder Garten durchgeführt haben.
  • Rechnungen von Apotheken oder Ärzten über Zuzahlungen                                                                                

 


Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung?

Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Steuererklärung innerhalb von zwei Wochen an das Finanzamt übersandt werden. Innerhalb von 8-10 Wochen ist dann meist schon der Steuerbescheid da. Selbstverständlich wird Ihr Steuerbescheid von Ihrem Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht geprüft, so dass Sie sich auf die Rechtmäßigkeit verlassen können. 


Kann ich mir meine Rente auch im Ausland auszahlen lassen und was bedeutet das für mich steuerlich?

Viele Rentner denken darüber nach, im Rentenalter ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlagern.

 

Grundsätzlich kann die Rente auch auf ausländische Konten überwiesen werden, wenn kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht. In diesem Fall ist aber kein Abzug von Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen mehr möglich, wie zum Beispiel Kosten für eine Krankenbehandlung.

 

Als Rechtanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht in Berlin prüfe ich gerne Ihre individuellen Voraussetzungen und berate Sie über die Vor- und Nachteile der Rentenzahlung im Ausland.  


Ich beziehe seit 10 Jahren Rente. Warum muss ich nun auf einmal eine Steuererklärung abgeben?

Das hängt zusammen mit der stückweisen Anhebung des Besteuerungsanteils der Rente. Während vor 10 Jahren noch ein Großteil der Rentenzahlungen steuerfrei war, wird in ein paar Jahren die komplette Rentenzahlung der Besteuerung unterworfen. Bei Unsicherheiten prüfe ich gerne Ihren Steuerbescheid und Ihre persönliche finanzielle Situation. 

Was kostet mich ein Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht in Berlin?

Als Rechtanwalt mit besonderen Kenntnissen im Steuerrecht bin ich grundsätzlich dazu verpflichtet meine Dienstleistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.

 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, wird diese nur die Kosten nach dem RVG übernehmen. Es entstehen Ihnen dann keine weiteren Kosten. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, kann ich Ihnen meine Tätigkeit auch zum Stundensatz von 130€ inklusive Umsatzsteuer anbieten.

 

Es erfolgt dann eine Abrechnung im 15-Minuten-Takt und Sie bezahlen nur für die Dienstleistungen, die ich Ihnen auch erbracht habe.


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Ich freue mich auf Sie!

 

Telefon: +491718646233 oder +493025797644

 

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Rechtsanwalt Christian Janssen 

 


Studienkosten steuerlich absetzbar?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich derzeit aufgrund mehrerer Vorlagenbeschlüsse mit Kosten des Studiums befassen.

Wie ist die Rechtslage?

Die alte und neue Rechtslage sieht grob wie folgt aus: Kosten für das Erststudium können nur als Sonderausgaben in der Steuererklärung der Studenten geltend gemacht werden. Das hat aber den Nachteil, dass sie sich nur auswirken, wenn der Student auch was zu versteuern hat. Also wenn er mehr als 9.000 EUR aus seinem Studentenjob verdient. Da das die wenigsten aufgrund der engen Semesterpläne können, schauen Sie zumeist in die Röhre. Ein Ausweg könnte hier eine vorweggenommene Erbfolge sein. Sollten die Eltern des Studenten Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung sein, könnten Sie diese ihrem Kind überschreiben und der Student könnte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Gleichzweitig werden die Eltern als Hausverwalter angestellt und kümmern sich weiterhin um die Immobilie, damit das Kind erfolgreich weiter studieren kann. Aber was machen Kinder weniger gut situierter Eltern?

Was wollten die Kläger erreichen?

Viel schöner wäre es doch, wenn die Kosten für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten während des Studiums durch Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung gesammelt und so zu Beginn der Berufstätigkeit ein schöner Verlustvortrag entstünde. Sobald das erste richtige Gehalt verdient ist könnte der Verlustvortrag dazu führen, dass es eine schöne Steuererstattung gibt. Das haben sich in den letzten Jahren auch viele Steuerpflichtige gedacht und haben die Kosten für das Studium in der Steuererklärung angegeben. Die Finanzämter hatten Ihre Erlasse vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und haben daher alles abgelehnt. Also wurde kräftig Einspruch eingelegt und die Sache ging zum Finanzgericht. Die Richter stellten sich immer auf die Seite des BMF und so musste immer wieder der Bundesfinanzhof (BFH) angerufen werden. 

 

Nuh hat der BFH jedoch Zweifel, ob die derzeit geltende Regelung der Verfassung entspricht. Warum sollen Kosten für ein Masterstudium, welches regelmäßig als Zweitstudium nach bestandenem Bachelorstudium gilt anders behandelt werden als die Kosten für ein Jurastudium? Die Kosten für ein Zweitstudium dürfen nämlich als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden. Warum aber nicht die Kosten für das vorgeschaltete Bachelorstudium? 

 

Nun hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung bestätigt. Begründung der Karlsruher Richter war, dass nicht jedes Studium automatisch für einen Beruf vorbereitet.