Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Sozialrecht in Berlin
Sind Sie unsicher ob Sie Anspruch auf Unterstützung haben? Haben Sie einen Bescheid erhalten und wollen diesen überprüfen lassen zum Festpreis?
Als Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Sozialrecht in Berlin, berate ich Sie gerne.
Bitte beachten Sie die relativ kurz gehaltenen Fristen zur Einlegung von Widerspruch oder Einspruch in der Rechtsbehelsbelehrung im Bescheid.
Viele Menschen scheuen den Weg zum Amt um Hilfe zu beantragen. Gerade im Alter nach einem langen Erwerbsleben hofft man, nicht auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Gerade für Geringverdiener wurde das Instrument der Grundrente geschaffen. Schauen Sie in meinen Fachbeitrag um zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch hierauf haben.
Gerade Angehörige von Pflegebedürftigen wissen um die hohen Kosten eines Heims. Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Kosten und die Rente genügt auch nicht. In einem solchen Fall bietet es sich an das Jobcenter um Unterstützung anzufragen. Meist werden Rückstände des Heims darlehensweise ausgeglichen. Aber wer muss dieses Darlehen einmal zurückzahlen? Haben Sie Sorge Elternunterhalt leisten zu müssen?
Zu folgenden Themen biete ich im Sozialrecht in meiner Berliner Kanzlei Beratung an:
- Rente und Grundrente
- Rente im Ausland
- Bezug von Kindergeld im Ausland
- Und noch vieles mehr
Erst kürzlich wurde der Mindestlohn für Pflegepersonal eingeführt und dadurch sind die Kosten für die Heimunterbringung erneut gestiegen.
Die Sozialhilfeträger werden in Zukunft vermehrt prüfen, ob Sie nicht die unterhaltspflichtigen Kinder der bedürftigen Senioren für die Kosten der Heimunterbringung heranziehen können.
Möglich wird dies durch § 94 Abs. 1a SGB XII. Hiernach sind Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen beträgt mehr als 100.000€.
Scheuen Sie sich nicht und nehmen Sie Kontakt auf, damit ich Sie unterstützen kann im Umgang mit den Behörden.
5 Fragen und Antworten zur Grundrente
Die Grundrente kommt zum 01.01.2021. Nach langen Diskussionen hat die Große Koalition nun die Grundrente beschlossen. Ob Sie in den Genuss kommen können und was Sie beachten müssen, habe ich Ihnen hier einmal dargestellt.
Das wichtigste in Kürze:
Weitere Rechtsgebiete

Erbrecht
Gern übernehme ich auch die Testaments-Vollstreckung für Sie. Gerne berate ich Sie auch bei einer Schenkung und den steuerlichen Folgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

Vorsorgerecht
Gerne bin ich Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer ganz persönlichen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht behilflich.




