Influencer Steuerrecht
Der Beruf Influencer ist nicht nur zunehmend anerkannt, sondern auch zunehmend Karrierewunsch vieler junger Menschen. Tatsächlich lässt sich als Influencer einiges verdienen. Wichtig ist dabei aber, dass für Influencer genauso das Steuerrecht gilt und Steuerabgaben zu entrichten sind, sonst kann es zu Ermittlungen und Strafen kommen. Viele wissen nicht, das für Influencer alles unter Einnahmen fällt und daher in die Steuererklärung gehört – oder überhaupt, dass eine Steuererklärung abgegeben werden muss.
Wenn Sie Influencer sind oder werden wollen, beantworte ich Ihnen gern in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen rund ums Steuerrecht. Wenn Sie weitere Fragen haben oder gern eine Beratung in Anspruch nehmen würden, kontaktieren Sie mich gern.
Was für Steuern zahlt man als Influencer?
Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die jeweils einzeln erklärt werden müssen. Für Influencer relevant sind vor allem die Einkommensteuer, mit der alles an Einkommen unabhängig vom Ursprung versteuert wird; die Umsatzsteuer, die sich auf Einnahmen aus einer konkreten dauerhaften Tätigkeit bezieht, und unter Umständen auch die Gewerbesteuer, die nur für Gewerbe und ab einem bestimmten Betrag an Einkommen anwendbar ist.
Einkommensteuer:
Die Einkommensteuer muss gezahlt werden, wenn der Grundfreibetrag durch alle Einkünfte aus allen Quellen zusammen überschritten wird. Wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit als Influencer also zum Beispiel noch eine Anstellung haben, wird hier beides zusammengerechnet. Wichtig: Bei zwei oder mehr Einkommensquellen in einem Jahr muss grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, auch wenn der Grundfreibetrag unterschritten bleibt!
Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer muss gezahlt werden, wenn eine selbstständige, auf dauerhafte (also nicht nur vereinzelte oder einmalige) Einnahmen ausgelegte Tätigkeit ausgeübt wird, zum Beispiel durch wiederholte Sponsorships, durch Verkäufe eigener Produkte, oder durch Mitgliedschaften. Wichtig: Sie sollten unbedingt die Kleinunternehmerregelung beachten! Wenn Sie im Jahr weniger als 25.000 Euro mit Ihrer Influencer-Tätigkeit verdienen, können Sie sich als Kleinunternehmer behandeln lassen und müssen dann keine Umsatzsteuer zahlen und keine Umsatzsteuererklärung abgeben, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Gewerbesteuer:
Bei Erträgen aus Influencer-Tätigkeit über einem festen Betrag von 24.500 Euro fallen außerdem Gewerbesteuern an.
Wichtig: Ein Gewerbe muss auch angemeldet werden! Eine Erlaubnis braucht es nicht, aber Sie müssen Ihrem lokalen Gewerbeamt mitteilen, dass Sie nun ein Gewerbe betreiben, also dass Sie nun als Influencer tätig sind. Ansonsten kann es zu Geldstrafen kommen.
Je nach Ihren Einkünften müssen Sie also eine Einkommensteuererklärung, möglicherweise eine Umsatzsteuererklärung, und wenn es gut läuft auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Influencer und Sponsoren im Steuerrecht: Was zählt als Einkommen?
Geld für Leistungen wie Werbung oder Rezensionen zählt ganz klassisch als Einnahme. Viele Influencer erhalten von Sponsoren, Partnern und Kunden aber nicht nur Geld, sondern auch sogenannte geldwerte Vorteile: kostenlose Produkte, Dienstleistungen und Services. Geldwerte Vorteile sind ebenfalls Einnahmen. Kleidung, die getestet oder beworben werden soll, aber hinterher behalten werden darf, zählt also ebenfalls zu den Einkünften, die versteuert werden müssen, ebenso kostenlose Hotelaufenthalte, Reisen, oder andere Dienstleistungen wie Styling oder Massagen. Um diese korrekt zu versteuern, muss der Marktwert ermittelt werden, also die Kosten, die andere dafür zahlen müssten. Dieser Wert wird dann in der Steuererklärung angegeben. Daher ist es wichtig, genau zu dokumentieren, was Sie wann von wem erhalten, und am besten auch gleich dazu, was es gekostet hätte. Je genauer Sie dies im laufenden Jahr dokumentieren, desto einfacher haben Sie im nächsten Jahr mit der Steuererklärung.
Auch Einnahmen durch geschaltete Werbung, Provisionen durch eigene Affiliate Links, Verkäufe eigener Produkte wie Merch, sowie Gelder aus „Spenden“ und „Mitgliedschaften“ auf Plattformen wie YouTube, Twitch oder Instagram oder Seiten wie Patreon müssen als Einkünfte angegeben werden. Auch hier sollte also regelmäßig dokumentiert werden, was eingenommen wird.
Ausgaben für Influencer können nach Steuerrecht abgesetzt werden
Ebenso genau sollten aber auch Ausgaben genau dokumentiert werden, denn viele betriebliche Ausgaben, darunter Materialbeschaffungen und Reisekosten, aber auch Kosten für Webseiten oder Plattformen und andere Ausgaben, die für das Influencer-Gewerbe nötig waren, können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Dadurch kann die Steuerlast wieder gesenkt werden, Sie bezahlen am Ende also weniger Steuern. Heben Sie also am besten alle Belege gut auf.
Übrigens: Auch die Kosten für einen Steuerberater können als betriebliche Ausgabe abgesetzt werden.
Dokumentieren, Dokumentieren, Dokumentieren!
Für die Steuererklärung braucht es Nachweise. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie alle Ihre Einnahmen und Ausgaben genau dokumentieren: wieviel sie wann wem oder von wem gezahlt oder erhalten haben. Lassen Sie sich wo immer möglich Belege geben, laden Sie sich Übersichten von allen Plattformen herunter, auf denen Sie Einnahmen erzielen, und schreiben Sie alles auf, für das es keine direkten Unterlagen gibt. Behalten Sie auch Ihre eigenen Aktivitäten und Ihren Content, am besten als sicheres Backup. Wenn Sie alles gleich von Anfang an dokumentieren, ist es später viel leichter, Ihre Steuererklärungen zu erstellen und zu belegen. Außerdem haben Sie dann schon alles zusammen, wenn Sie sich entscheiden, einen Steuerberater zu beauftragen.
Steuerrecht für deutsche Influencer im Ausland
Viele Influencer ziehen inzwischen ins Ausland, um besseres Wetter zu genießen oder vielleicht auch Steuern zu sparen. Aber der Wegzug allein beendet noch nicht die deutsche Steuerpflicht. Zum einen müssen Sie sich damit auseinandersetzen, ob Sie weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein wollen, nur noch beschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind, oder ob sie die deutsche Steuerpflicht vollständig abgelegt haben.
Bei einer unbeschränkten Steuerpflicht müssen Sie deutsche Steuern auf alle Ihre Einkünfte zahlen, soweit diese nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen abgefangen werden. Das bedeutet, dass es egal ist, woher Sie Ihre Einkünfte beziehen, sie unterliegen der deutschen Steuer. Dafür können Sie aber auch vom Grundfreibetrag und anderen deutschen Steuervergünstigungen profitieren. Aus dem Ausland ist das nur auf Antrag und nur dann möglich, wenn der absolute Großteil Ihrer Einkünfte aus Deutschland bezogen wird.
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, werden nur Ihre aus Deutschland oder mit Inlandsbezug erwirtschafteten Einkünfte in Deutschland besteuert. Ihre anderen Einkünfte werden entsprechend des Steuerrechts Ihres Wohnsitzlandes versteuert. In diesem Fall können Sie sich den Grundfreibetrag sowie andere deutsche Steuervergünstigungen nicht anrechnen lassen, zudem können Werbungskosten nur für die inländischen Einkünfte angerechnet werden. Beschränkt steuerpflichtig sind Sie automatisch dann, wenn Sie zwar noch Einkommen aus Deutschland beziehen, hier aber keinen Wohnsitz mehr haben und weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland verbringen. Die Ummeldung allein reicht in diesem Kontext nicht aus, um keinen Wohnsitz mehr zu haben – Sie dürfen tatsächlich keinen jederzeitigen Zugriff mehr auf eine deutsche Adresse mehr haben, auch nicht als unvermietete Ferienwohnung.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben, durch Ihren Umzug die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht ablegen, in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen, und weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben, greift außerdem das Außensteuergesetz, welches Ihre beschränkte Steuerpflicht erweitert. Dann müssen Sie für zehn Jahre weiterhin neben der normalen beschränkten Steuerpflicht auch z.B. auf Zinsen durch deutsche Banken Einkommensteuer zahlen.
Aktien und Kapitalanteile werden bei einem Umzug aus Deutschland ein letztes Mal durch die Wegzugsbesteuerung belastet, auch das sollten Sie also bei einem Wegzug beachten. Mit ein wenig Vorbereitung und vielleicht einer steuerrechtlichen Beratung steht Ihrem Umzug dann nichts mehr im Weg.
Wie befreie ich mich ganz von der deutschen Steuerpflicht?
Ganz von der deutschen Steuerpflicht befreien können Sie sich nur, indem Sie nahezu alle Bezüge nach Deutschland aufgeben. Das bedeutet, dass Sie die Bedingungen der beschränkten Steuerpflicht erfüllen müssen, und dann keine Einkünfte haben dürfen, die der deutschen Besteuerung unterliegen würden, also keine Einkünfte mit Inlandsbezug nach Deutschland. Sie können also keine Einkünfte mehr von deutschen Firmen erhalten, nicht in Deutschland vermieten, und so weiter. Nur dann können Sie sich vollständig der deutschen Steuer entziehen.
Was passiert bei fehlenden oder falschen Steuererklärungen?
Wenn Sie Ihre Einkünfte nicht vollständig melden und versteuern, kann es sein, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Das bedeutet, dass das Finanzamt gegen Sie ermittelt, um festzustellen, ob Sie Steuern hinterzogen haben. Zunächst kommt dann ein Anhörungsschreiben, das sie auffordert, Stellung zu nehmen und dem Finanzamt Ihre steuerliche und finanzielle Situation zu erklären. Wenn sich in der Ermittlung herausstellt, dass Sie tatsächlich zu wenig Steuern gezahlt haben, müssen Sie diese nachzahlen und zudem mit Bußgeldern rechnen – bei großen Hinterziehungen gegebenenfalls sogar mit Freiheitsstrafen.
Was kann ich dagegen tun? Strafbefreiende Selbstanzeige!
Wenn Sie bisher Ihre Steuern nicht vollständig erklärt oder gezahlt haben, können Sie von sich aus dem Finanzamt mitteilen, dass und wie Sie Steuern nicht gezahlt oder zu wenig Einkommen gemeldet haben. Auf diese Art ersparen Sie dem Finanzamt, selbst gegen Sie zu ermittelt, und müssen dann nur die ausstehenden Steuern nachzahlen. Sie haben dann keine zusätzlichen Strafen zu befürchten. Wichtig ist dabei, dass Sie vollständige Angaben machen und das Finanzamt möglichst wenig nachhaken oder selbst herausfinden muss. Am besten lassen Sie sich bei der Selbstanzeige von einem Anwalt mit Erfahrungen in Steuerrecht und Selbstanzeigen unterstützen. Er kann Ihnen genau sagen, welche Informationen benötigt werden, und Ihnen auch bei der Erstellung von korrekten Steuererklärungen helfen.
Bis wann ist eine Selbstanzeige möglich?
Wenn noch nicht konkret gegen eine Person ermittelt wurde – also wenn noch kein Schreiben eingegangen ist – kann noch strafbefreiend Selbstanzeige gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie dann gar nicht bestraft werden. Aber auch wenn bereits ermittelt wird, kann im laufenden Verfahren eine vollumfassende Selbstanzeige noch das Strafmaß schmälern. Es ist also auch dann noch nicht zu spät, sich einzulassen und damit schlimmere Bußgelder abzuwenden.
Sie brauchen Hilfe oder haben Fragen zum Steuerrecht für Influencer? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
Sie haben Fragen zum Thema Steuerrecht für Influencer, überlegen Influencer zu werden, oder wollen Selbstanzeige stellen? Melden Sie sich gern unverbindlich bei mir. Ich gebe Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls und unterstütze Sie gern in Ihren Kontakten mit dem Finanzamt.
Weitere Rechtsgebiete

Erbrecht
Gern übernehme ich auch die Testaments-Vollstreckung für Sie. Gerne berate ich Sie auch bei einer Schenkung und den steuerlichen Folgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

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Gerne bin ich Ihnen auch bei der Erstellung Ihrer ganz persönlichen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht behilflich.