Steuerrecht für Influencer

Aktuell ermitteln die Finanzämter zunehmend gegen Influencer, die große Steuersummen hinterzogen haben. Vorreiter ist dabei Nordrhein-Westphalen, wo schon ein eigenes Ermittlungsteam zusammengestellt wurde, aber auch die anderen Bundesländer sind bereits dabei, nachzuziehen. Momentan richten sich die Ermittlungen noch vor allem gegen die größten Namen. Aber das Berufsfeld Influencer gerät als solches immer mehr unter die Lupe, und auch kleinere Influencer, die ihre Einnahmen und Sponsorengeschenke nicht korrekt versteuern, können in der Zukunft mit Briefen vom Finanzamt rechnen. Wie Sie als Influencer Ihre Einnahmen richtig versteuern, um gar nicht erst in die Gefahr eines Verfahrens zu geraten, erkläre ich Ihnen gern auf dieser Seite.

Was muss in Hinblick auf Steuerrecht für Influencer beachtet werden?

Viele Influencer erhalten von Sponsoren, Partnern und Kunden nicht nur Geld im Austausch für Dienstleistungen wie Rezensionen oder Werbung, sondern auch sogenannte geldwerte Vorteile: kostenlose Produkte, Dienstleistungen und Services. Kleidung, die getestet oder beworben werden soll, aber hinterher behalten werden darf, zählt also ebenfalls zu den Einkünften, die versteuert werden müssen, ebenso kostenlose Hotelaufenthalte, Reisen, oder andere Dienstleistungen wie Styling oder Massagen. Um diese korrekt zu versteuern, muss der Marktwert ermittelt werden, also die Kosten, die andere dafür zahlen müssten. Dieser Wert wird dann in der Steuererklärung angegeben. Daher ist es wichtig, genau zu dokumentieren, was Sie wann von wem erhalten, und am besten auch gleich dazu, was es gekostet hätte.

Auch Einnahmen durch geschaltete Werbung, Provisionen durch eigene Affiliate Links, Verkäufe eigener Produkte wie Merch, sowie Gelder aus „Spenden“ und „Mitgliedschaften“ auf Plattformen wie YouTube, Twitch oder Instagram oder Seiten wie Patreon müssen als Einkünfte angegeben werden.

Influencer-Ausgaben können als Werbungskosten abgesetzt werden

Ebenso genau sollten aber auch Ausgaben dokumentiert werden, denn viele betriebliche Ausgaben, darunter Materialbeschaffungen, Reisekosten, aber auch Kosten für Webseiten oder Plattformen und andere Ausgaben, die für das Influencer-Gewerbe nötig waren, können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Dadurch kann die Steuerlast wieder gesenkt werden.
Übrigens: Auch die Kosten für einen Steuerberater können als betriebliche Ausgabe abgesetzt werden.

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Rechtsanwalt Janssen aus Berlin

Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin

  • Jurastudium: an der Universität Hamburg
  • Referendariat: beim Landgericht Kassel
  • Zulassung: als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin seit 2015

Wie versteuert man richtig als Influencer?

Für Influencer relevant sind vor allem die Einkommensteuer, mit der alles an Einkommen unabhängig vom Ursprung versteuert wird; die Umsatzsteuer, die sich auf Einnahmen aus einer konkreten dauerhaften Tätigkeit bezieht, und unter Umständen auch die Gewerbesteuer, die nur für Gewerbe und ab einem bestimmten Betrag an Einkommen
anwendbar ist.

Einkommensteuer: Die Einkommensteuer muss gezahlt werden, wenn der Grundfreibetrag durch alle Einkünfte aus allen Quellen zusammen überschritten wird. Wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit als Influencer also zum Beispiel noch eine Anstellung haben, wird hier beides zusammengerechnet. Wichtig: Bei zwei oder mehr Einkommensquellen in einem Jahr muss grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, auch wenn der Grundfreibetrag unterschritten bleibt!

Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer muss gezahlt werden, wenn eine selbstständige, auf dauerhafte (also nicht nur vereinzelte oder einmalige) Einnahmen ausgelegte Tätigkeit
ausgeübt wird, zum Beispiel durch wiederholte Sponsorships, durch Verkäufe eigener Produkte, oder durch Mitgliedschaften. Wichtig: Sie sollten unbedingt die Kleinunternehmerregelung beachten! Wenn Sie im Jahr weniger als 25.000 Euro mit Ihrer Influencer-Tätigkeit verdienen, können Sie sich als Kleinunternehmer behandeln lassen und müssen dann keine Umsatzsteuer zahlen und keine Umsatzsteuererklärung abgeben, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Gewerbesteuer: Bei Erträgen aus Influencer-Tätigkeit über einem festen Betrag von 24.500 Euro fallen außerdem Gewerbesteuern an. Wichtig: Ein Gewerbe muss auch angemeldet werden!

Wie befreie ich mich ganz von der deutschen Steuerpflicht?

Ganz von der deutschen Steuerpflicht befreien können Sie sich nur, indem Sie nahezu alle Bezüge nach Deutschland aufgeben. Das bedeutet, dass Sie die Bedingungen der beschränkten Steuerpflicht erfüllen müssen, und dann keine Einkünfte haben dürfen, die der deutschen Besteuerung unterliegen würden, also keine Einkünfte mit Inlandsbezug nach Deutschland. Sie können also keine Einkünfte mehr von deutschen Firmen erhalten, nicht in Deutschland vermieten, und so weiter. Nur dann können Sie sich vollständig der deutschen Steuer entziehen.

Was passiert bei fehlenden oder falschen Steuererklärungen als Influencer?

Wenn Sie Ihre Einkünfte nicht vollständig melden und versteuern, kann es sein, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Das bedeutet, dass das Finanzamt gegen Sie ermittelt, um festzustellen, ob Sie Steuern hinterzogen haben. Zunächst kommt dann ein Anhörungsschreiben, das sie auffordert, Stellung zu nehmen und dem Finanzamt Ihre steuerliche und finanzielle Situation zu erklären. Wenn sich in der Ermittlung herausstellt,
dass Sie tatsächlich zu wenig Steuern gezahlt haben, müssen Sie diese nachzahlen und zudem mit Bußgeldern rechnen – bei großen Hinterziehungen gegebenenfalls sogar mit Freiheitsstrafen.

Was kann ich dagegen tun? Strafbefreiende Selbstanzeige für Influencer

Sie können von sich aus dem Finanzamt mitteilen, dass und wie Sie Steuern nicht gezahlt oder zu wenig Einkommen gemeldet haben. Auf diese Art ersparen Sie dem Finanzamt, selbst gegen Sie zu ermittelt, und müssen dann nur die ausstehenden Steuern nachzahlen, haben aber keine zusätzlichen Strafen zu befürchten. Wichtig ist dabei, dass Sie vollständige Angaben machen und das Finanzamt möglichst wenig nachhaken oder selbst herausfinden muss. Am besten lassen Sie sich bei der Selbstanzeige von einem Anwalt mit Erfahrungen in Steuerrecht und Selbstanzeigen unterstützen. Er kann Ihnen genau sagen, welche Informationen benötigt werden, und Ihnen auch bei der Erstellung von korrekten Steuererklärungen helfen.

Bis wann ist eine Selbstanzeige möglich?

Wenn noch nicht konkret gegen eine Person ermittelt wurde – also wenn noch kein Schreiben eingegangen ist – kann noch strafbefreiend Selbstanzeige gestellt werden. Das
bedeutet, dass Sie dann gar nicht bestraft werden. Aber auch wenn bereits ermittelt wird, kann im laufenden Verfahren eine vollumfassende Selbstanzeige noch das Strafmaß schmälern. Es ist also auch dann noch nicht zu spät, sich einzulassen und damit schlimmere Bußgelder abzuwenden.Sie brauchen Hilfe oder haben Fragen? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.


Sie haben Fragen zum Thema Steuerrecht für Influencer, haben bereits ein Schreiben vom Finanzamt erhalten, oder wollen Selbstanzeige stellen? Melden Sie sich gern unverbindlich bei mir. Ich gebe Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls und unterstütze Sie gern in Ihren Kontakten mit dem Finanzamt.


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