Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerstrafrecht in Berlin

Steuerrecht ist komplex und daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige geschaffen. Über die Möglichkeiten, die dieses Instrument bietet und das korrekte Vorgehen nach Einleitung eines Strafverfahrens oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens möchte ich Sie hier gern informieren.

Häufig gestellte Fragen zum Steuerstrafrecht

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Rechtsanwalt Janssen aus Berlin

Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin

  • Jurastudium: an der Universität Hamburg
  • Referendariat: beim Landgericht Kassel
  • Zulassung: als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin seit 2015

Zweckentfremdung von immer mehr Kommunen unterbunden

Wohnraum in deutschen Städten wird immer knapper. Daher haben sich Großstädte wie München, Hannover, Bremen, Hamburg oder Berlin schon vor geraumer Zeit entschieden sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden. Immer mehr Wohnungsinhaber stellen Ihre Wohnungen oder Zimmer nämlich nicht mehr auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung, sondern vermieten diese als Ferienwohnung. Meist wird hierfür die Plattform AirBnB genutzt. Da diese Ihren Sitz in Irland hat und nur sehr ungern mit deutschen Behörden zusammen arbeitet, denken viele Vermieter, dass Sie ihr Zimmer am Fiskus vorbei vermieten können.

AirBnB muss Auskunft geben

Dieser Rechtsausauffassung ist das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung Az. M 9 K 18.4553 entgegengetreten. Die Richter sahen AirBnB in der Pflicht der Stadt München Namen und Anschrift von Vermietern mitzuteilen, die private Wohnungen länger als acht Wochen im Jahr über die Plattform anbieten. Auch die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat mit seinem Urteil vom 23. Juni 2021 (VG 6 K 90/20) AirBnB dazu verpflichtet die Vermieterdaten offenzulegen. AirBnB hat zwar in beiden Verfahren Rechtsmittel eingelegt, den Vermietern droht aber auch anderer Ungemach.

Auch das Finanzamt hat bald alle Daten

Wer nämlich seine Wohnung oder Zimmer untervermietet und sich nicht registriert zahlt in der Regel auch keine Steuer auf seine Vermietungseinkünfte. Dabei entstehen den Finanzämtern Ausfälle, weshalb das Bundeszentralamt für Steuern nun aktiv geworden ist. Es hat eine Gruppenanfrage an die Steuerbehörde in Dublin gestellt um herauzufinden, welche Steuerpflichtigen in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mithilfe AirBnB erzielen.

Rechtzeitige Selbstanzeige kann zu Straffreiheit führen

Es ist daher nur eine Frage der Zeit bis auch Ihr Wohnsitzfinanzamt von Ihren nicht versteuerten Einkünften erfährt. Dann kann es für eine strafbefreiende Selbstanzeige aber vielleicht schon zu spät sein. Sobald eine Prüfungsanordnung nach § 196 AO ins Haus geflattert kommt, entfaltet nämlich eine Selbstanzeige keine Wirkung mehr.

Zögern Sie daher nicht und lassen Sie sich von mir beraten wie die Vermietungseinkünfte über AirBnB korrekt angegeben werden. Nur so können Bußgelder oder Geldstrafen vermieden werden.


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