Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerstrafrecht in Berlin

Steuerrecht ist komplex und daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen der strafbefreienden Selbstanzeige. Über die Möglichkeiten, die dieses Instrument bietet und das korrekte Vorgehen nach Einleitung eines Strafverfahrens oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens möchte ich Sie hier gern informieren:


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Rechtsanwalt Christian Janssen


 

 

 

 

Was ist eigentlich Steuerhinterziehung?

Der Tatbestand wird dadurch verwirklicht, dass gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden.
Die Tathandlung setzt voraus, dass durch die unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt worden sind

Doch auch der Versuch ist bereits strafbar.

 

Wie kann ich eine strafbefreiende Selbstanzeige machen?

Die Selbstanzeige soll  dem Fiskus bisher unentdeckte Steuerquellen aufdecken und honoriert die Rückkehr des Straftäters zur Steuerehrlichkeit. Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 bis 3 AO ist nach überwiegender Ansicht ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Sie wirkt nur zugunsten desjenigen, der in seiner Person die Voraussetzungen für die Strafbefreiung erfüllt.

 

Wie verhalte ich mich korrekt gegenüber dem Finanzamt oder der Staatsanwaltschaft?

Auch wenn eine Selbstanzeige wegen Tatentdeckung bereits ausgeschlossen wurde, so kann diese strafmildernd berücksichtigt werden.

 

Weiß das Finanzamt von meinen Vermietungseinnahmen über Airbnb?

Angenommen, Sie haben ihre Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb untervermietet, aber die Einnahmen noch nicht versteuert.

In diesem Fall besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ihr Finanzamt hiervon erfährt durch eine Anfrage der Hamburger Steuerbehörde bei der Steuerbehörde Irlands. Mittlerweile sind umfangreiche Datensätze von Airbnb in Deutschland eingetroffen.

 

Wurden Sie auch schon zur Zahlung von Berliner Übernachtungssteuer aufgefordert?

 

Bei einem Schreiben des Finanzamts Marzahn-Hellersdorf ist Vorsicht angesagt. Das Finanzamt ist zuständig für die sog. Bettensteuer oder auch Citytax. Diese müssen auch Gastgeber über Airbnb entrichten, da eine Übereinkunft zwischen dem Berliner Senat und Airbnb über die Entrichtung direkt durch Airbnb im Jahr 2018 scheiterte.

 

Sie sollten nun jedoch nicht vorschnell die Übernachtungssteuer nachzahlen, sondern im Blick behalten, dass ihrem Wohnsitzfinanzamt zeitgleich ihre Vermietungseinnahmen mitgeteilt werden.

 

Ansonsten wird ihnen keine Straffreiheit gewährt.

 

Bei Fragen bin ich gern für Sie da. Eine Selbstanzeige kann ich Ihnen pro Veranlagungsjahr in der Regel für 599 EUR anbieten. Dem liegt ein Stundensatz von 130 EUR zugrunde. Umso mehr Vorarbeit von Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen geleistet wird, umso günstiger wird es für Sie.

Zweckentfremdung von immer mehr Kommunen unterbunden

 

Wohnraum in deutschen Städten wird immer knapper. Daher haben sich Großstädte wie München, Hannover, Bremen, Hamburg  oder Berlin schon vor geraumer Zeit entschieden sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum zu unterbinden. Immer mehr Wohnungsinhaber stellen Ihre Wohnungen oder Zimmer nämlich nicht mehr auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung, sondern vermieten diese als Ferienwohnung. Meist wird hierfür die Plattform AirBnB genutzt. Da diese Ihren Sitz in Irland hat und nur sehr ungern mit deutschen Behörden zusammen arbeitet, denken viele Vermieter, dass Sie ihr Zimmer am Fiskus vorbei vermieten können.

 

AirBnB muss Auskunft geben

 

Dieser Rechtsausauffassung ist das Verwaltungsgericht München in seiner Entscheidung Az. M 9 K 18.4553 entgegengetreten. Die Richter sahen AirBnB in der Pflicht der Stadt München Namen und Anschrift von Vermietern mitzuteilen, die private Wohnungen länger als acht Wochen im Jahr über die Plattform anbieten. Auch die 6. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts hat mit seinem Urteil vom 23. Juni 2021 (VG 6 K 90/20) AirBnB dazu verpflichtet die Vermieterdaten offenzulegen. AirBnB hat zwar in beiden Verfahren Rechtsmittel eingelegt, den Vermietern droht aber auch anderer Ungemach.

 

Auch das Finanzamt hat bald alle Daten

 

Wer nämlich seine Wohnung oder Zimmer untervermietet und sich nicht registriert zahlt in der Regel auch keine Steuer auf seine Vermietungseinkünfte. Dabei entstehen den Finanzämtern Ausfälle, weshalb das Bundeszentralamt für Steuern nun aktiv geworden ist. Es hat eine Gruppenanfrage an die Steuerbehörde in Dublin gestellt um herauzufinden, welche Steuerpflichtigen in Deutschland Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mithilfe AirBnB erzielen.

 

Rechtzeitige Selbstanzeige kann zu Straffreiheit führen

 

Es ist daher nur eine Frage der Zeit bis auch Ihr Wohnsitzfinanzamt von Ihren nicht versteuerten Einkünften erfährt. Dann kann es für eine strafbefreiende Selbstanzeige aber vielleicht schon zu spät sein. Sobald eine Prüfungsanordnung nach § 196 AO ins Haus geflattert kommt, entfaltet nämlich eine Selbstanzeige keine Wirkung mehr. 

 

Zögern Sie daher nicht und lassen Sie sich von mir beraten wie die Vermietungseinkünfte über AirBnB korrekt angegeben werden. Nur so können Bußgelder oder Geldstrafen vermieden werden.