Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Erbrecht in Berlin: Ich kümmere mich um ihre Erbangelegenheiten

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Baustein der juristischen Vorsorge. Nur mithilfe eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Sorgen Sie also frühzeitig vor - und kümmern Sie sich noch heute um ihr Erbe. 

 

Die gesetzliche Erbfolge führt häufig dazu, dass Erbengemeinschaften den Nachlass des Erblassers untereinander aufteilen müssen. Dabei kommt es in einer Erbengemeinschaft oftmals zu Streitigkeiten. Denn bei einigen Fällen im Erbrecht gibt es eine Vielzahl von Erben, die keinen Kontakt mit dem Verstorbenen hatten oder sogar im Streit lebten.

 

 

Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin, berate ich Senioren bei der Gestaltung Ihres Testaments, kümmere mich um den Schriftwechsel mit Behörden und vertrete Sie bei Verhandlungen vor Gericht. 

 


Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht verstehe ich mich als Interessenvertreter meiner Mandanten

Mithilfe der nachfolgenden Übersicht bringe ich Ihnen einige grundlegende Begriffe aus dem Erbrecht näher und zeige Ihnen auf, wie eine Zusammenarbeit mit mir aussieht.

 

Bei weitergehenden Fragen zum Thema Erbrecht bin ich gern für Sie da. Sprechen Sie mich direkt an – ich kümmere mich um Ihre Erbangelegenheiten. 


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 E-Mail: info@kanzlei-cj.de

 

 

Rechtsanwalt Christian Janssen


So unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht

Als ihr Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin prüfe ich mit Ihnen, ob die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB sinnvoll ist. Das ist bei meiner Beratung als Anwalt immer der Ausgangspunkt. Hierbei kommt oftmals  die Frage auf: Was passiert, wenn zu Lebzeiten nichts geregelt wurde? 

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass jeder Erbfall in Deutschland erst einmal von einem Nachlassgericht bearbeitet wird, welches die Aufgabe hat die Erbfolge zu ermitteln. Die Erbfolge ist nämlich zum Beispiel wichtig für die Beantragung eines Erbscheins oder die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Bereits in der Kommunikation mit dem Nachlassgericht kann ich häufig für meine Mandanten schon wichtige Erfolge erzielen, da Sie mit einem Erbschein vom Nachlassgericht Zugang zu Konten des Verstorbenen erlangen und sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen können. 

 

Erst wenn Sie sich nach durgeführter Beratung in meiner Kanzlei in Berlin, telefonisch, per E-Mail oder durch einen Videochattermin gegen die gesetzliche Erbfolge entschieden haben, bieten sich die Instrumentarien Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag an. 

 

Gern prüfe ich im Rahmen der Erstberatung auch die von Ihnen bereits erstellten Entwürfe. 


Regeln Sie ihren Nachlass in einem Testament

Nur durch ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge geändert werden.

 

Gerade um Streit zwischen Miterben in einer Erbengemeinschaft zu vermeiden ist es sinnvoll ein Testament zu machen.

 

Auch kann so verhindert werden, dass ein Teil des Nachlasses direkt an eine Sozialbehörde geht oder durch einen Insolvenzverwalter an Gläubiger der Erben ausgezahlt wird.

 

Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht bin ich mit den Einzelheiten und Möglichkeiten vertraut. In meinem Büro in Berlin biete Ihnen eine umfassende Betreuung in allen erbrechtlichen Fragestellungen. 


Mithilfe der Erbeinsetzung den juristischen Nachfolger festlegen

Der Bundesgerichthof hat einmal geurteilt, dass mit der Erbeinsetzung mitgeteilt wird, wer in ihre Fußstapfen treten soll. Im Gegensatz zum Vermächtnis wird mit der Erbeinsetzung also nicht nur ein einzelner Wertgegenstand, wie eine Immobilie oder ein Kontoguthaben auf eine andere Person übertragen. Vielmehr dient der Erbe auch als künftiger Ansprechpartner für sämtliche Rechtsbeziehungen. So erbt der Erbe auch die Schulden des Erblassers und muss dessen Steuererklärung noch einreichen im Jahr des Todes. 

 

Gerade wegen den vielen Unwägbarkeiten sollten Sie genau überlegen, ob Sie das Erbe antreten. Wenden Sie sich daher an einen Experten. Als ihr Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht kläre ich Sie über die Vor- und Nachteile auf. 


Unterschied zwischen Vorerbschaft und Nacherbschaft

Gerade, wenn Sie Minderjährige bedenken möchten ist es sinnvoll diese als Nacherben gegenüber deren Eltern als Vorerben einzusetzen. So kann man von steuerlichen Freibeträgen profitieren und gleichzeitig das Vermögen auf die übernächste Generation übertragen. 

 

Auch habe ich in meiner Beratung häufig den Fall, dass Senioren mit ihren Angehörigen mich aufsuchen und wir im Laufe der Zeit feststellen, dass sich die Angehörigen mit dem Erbe überfordert fühlen oder der Wunsch besteht es für die nächste Generation nur zu verwalten. 

 

Ebenfalls kann es vorkommen, dass der Erblasser seinen Pflichtteilsberechtigten nicht zutraut mit dem Vermögen vernünftig umzugehen und daher erwägt diese als sogenannte nicht befreite Vorerben einzusetzen. Damit besteht dann sogar die Pflicht für den Erben das Erbe in einer vom Erblasser bestimmten Weise zu verwalten und für die nächste Generation vorzuhalten. 

 

Als weiterer Sonderfall gilt: Wenn der Pflichtteilsberechtigte aufgrund einer Behinderung nicht im Stande ist sich selbst zu versorgen und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Eine Erbschaft müsste dann beim Sozialhilfeträger angezeigt werden und dazu führen, dass diese mit bisherigen oder künftigen Sozialleistungen verrechnet wird und damit dem Staat zufällt.  


Pflichtteil beim Erbrecht

Die Testierfreiheit wird unter anderem durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Enge Verwandte und der Ehepartner können diesen gegenüber den Erben geltend machen. Das bedeutet, dass Sie zuvor durch ein Testament enterbt worden sind. Dabei sollte bereits beim Abfassen des Testaments dieser Punkt berücksichtigt werden. Beispielsweise kann eine Pflichtteilsstrafklausel eingebaut werden für den Fall, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil geltend macht. Eine komplette Enterbung ist nur unter sehr engen Grenzen möglich und kommt in der Praxis fast nie vor. 


Als ihr Rechtsanwalt in Berlin berate ich Sie auch im Steuerrecht & Sozialrecht

Ist es sinnvoll eine Vorerbschaft zum Beispiel durch ein Berliner Testament zu regeln? Müssen meine Erben den Hausrat verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen? Haben Kinder und Stiefkinder denselben Freibetrag?

 

Gern kann ich Sie als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin über diese Fragen beraten. Eine erbrechtliche Beratung bedeutet für mich immer auch die Rechtsgebiete Steuerrecht und Sozialrecht mit abzudecken, da nur so eine umfassende Beratung gelingen kann. 



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Rechtsanwalt Christian Janssen


Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht


Was kann passieren mit dem Erbe, wenn der Nachlass nicht geregelt wurde?

Wenn der Nachlass nicht geregelt wurde, müssen Sie mit einem sehr langwierigen und bürokratischen Prozess rechnen.

 

Für die Umsetzung der gesetzlichen Erbfolge ist zunächst das Nachlassgericht zuständig, welches am Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen angesiedelt ist. Dort ist ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, damit zum Beispiel über das Konto des Verstorbenen oder dessen Immobilie verfügt werden kann. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass Sie der einzige noch lebende Verwandte des Verstorbenen sind.

 

 

Falls noch weitere Verwandte des Verstorbenen am Leben sind, müssen diese alle die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen. Dasselbe gilt auch für die Kinder der Verwandten. Die gesammelten Erklärungen müssen dem Nachlassgericht vorliegen, bevor die Erbfolge geklärt werden kann.

 

Da in der Zwischenzeit der Nachlass nur verwaltet werden kann, empfehle ich, als Anwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin, diesen oftmals langwierigen Prozess zu vermeiden. Dies hat häufig zur Folge, dass Immobilien lange leer stehen oder Guthaben auf Konten ungenutzt liegen bleibt. 


Wie läuft die Zusammenarbeit mit Ihnen beim Thema Erbrecht ab?

Im ersten Schritt kläre ich mit ihrer Rechtsschutzversicherung, ob die Kosten für meine Tätigkeit übernommen werden. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, werde ich Sie über die zu erwartenden Kosten aufklären und einen Vorschuss in Rechnung stellen und um Unterzeichnung meiner Vollmacht ersuchen.

 

Im nächsten Schritt nehme ich in ihrem Namen Kontakt zur Gegenseite, Behörden und Gerichten auf. Selbstverständlich kläre ich Sie, also Ihr Anwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht, regelmäßig telefonisch über den aktuellen Bearbeitungsstand auf und empfehle weitere Schritte.

 

Aufgrund des Austauschs behalten Sie immer den Überblick über die von mir bearbeitete Angelegenheit und der damit verbundenen Kosten. 


Kann eine Person, die Erbe geworden ist, die Erbschaft ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen?

Grundsätzlich wird durch Ausschlagung der Erbschaft auch der Pflichtteil verwirkt. Denn in diesem Fall der Ausschluss von der Erbfolge nicht auf einer Verfügung des Erblassers beruht, sondern auf einer eigenen Handlung des Angehörigen. Hiervon gibt es aber folgende Ausnahmen:

 

·        Besteht zwischen dem Erblasser und seinem Ehegatten kein Ehevertrag, leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Ehegatte kann dann statt des Pflichtteils auch verlangen, dass der Zugewinn ausgeglichen wird.

 

·        Gleiches gilt, wenn der pflichtteilsberechtigte Angehörige durch Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung oder Teilungsanordnung beschränkt oder mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist: Auch in diesem Fall kann die Erbschaft ausgeschlagen und stattdessen der Pflichtteil verlangt werden.


Kann ein übergangener Pflichtteilsberechtigter das Testament oder den Erbvertrag des Erblassers anfechten?

Oftmals ist die Enterbung oder Übergehung des Pflichtteilsberechtigten anfechtbar. Das gilt z. B. wenn der Pflichtteilsberechtigte in einer Verfügung von Todes wegen infolge Irrtums oder Unkenntnis von seinem Vorhandensein übergangen wurde. In diesem Fall ist er nicht nur zur Forderung des Pflichtteils berechtigt. Vielmehr kann er sogar die Verfügung von Todes wegen gem. §§ 20792281 Abs. 1 BGB anfechten mit der Folge, dass die beeinträchtigende Verfügung als von Anfang an unwirksam anzusehen ist.


Können Erbteil oder Pflichtteil des Ehegatten oder der Kinder durch Schenkungen zu Lebzeiten reduziert werden?

Wendet der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten zu Lebzeiten etwas zu, kann er anordnen, dass der Wert des zugewandten Gegenstandes auf den Pflichtteil anzurechnen ist, § 2315 BGB. Durch die Zuwendung wird der Wert des Nachlasses und damit die Höhe des Pflichtteilsanspruchs verringert. Letzteres wird mittels der Anrechnungsanordnung wertmäßig weiter gekürzt.


Wie erfährt das Nachlassgericht von meinem Tod, damit die letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ordnungsgemäß eröffnet wird?

Damit das Nachlassgericht vom Tod erfährt, empfehle ich das Testament oder den Erbvertrag in amtliche Verwahrung des Amtsgerichts zu geben. Bei Eröffnung der Nachlassakte kann sofort darauf zugegriffen werden. 


Hat der Erbe zu Lebzeiten des Erblassers ein Auskunftsrecht über dessen Vermögen?

Ein solches Auskunftsrecht existiert nicht. Auch kann nach Eintritt des Erbfalls Auskunft erst verlangt werden, wenn das Erbe angetreten wurde. 


Was ist der Unterschied zwischen Vermächtnis, Erbfall, Erbschaft, Erbteil und Pflichtteil?

  • Erblasser: Der Erbe wird zum Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Er muss also neben dessen Vermögen auch dessen Schulden übernehmen. 
  • Ein Vermächtnisnehmer hat hingegen einen schuldrechtlichen Anspruch auf Auszahlung einer Geldsumme oder Herausgabe einer Sache gegen den Erben. Ansonsten muss sich der Vermächtnisnehmer nicht um irgendwelche Pflichten kümmern
  •  Erbfall meint das Todesdatum des Erblassers. Dieser Tag ist enorm wichtig für die Berechnung von Fristen hinsichtlich der Erbausschlagung oder Geltendmachung des Pflichtteils.
  • Eine Erbschaft umschreibt den Wert des Vermögens, welches man übertragen bekommen hat. Dies ist zum Beispiel wichtig für die Berechnung der Erbschaftssteuer
  • Erbteil: Miterben müssen einander offenlegen, welchen Erbteil Sie erhalten haben. Man spricht hier auch von Erbquote.  
  • Der Pflichtteil ist schließlich die Hälfte des gesetzlich zustehenden Erbteils des Pflichtteilsberechtigten 

In welcher Form muss ein Testament verfasst sein?

Nach § 2247 Abs. 1 BGB ist es eine konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung für ein eigenhändiges Testament, dass dieses vom jeweiligen Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Die Unterschrift des Erblassers ist eine notwendige und unverzichtbare Voraussetzung für die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung, weil nur sie die Ernstlichkeit und die abschließende Willensbildung des Erblassers garantiert, wie es das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 30. Juli 2021 – 2 Wx 55/20 deutlich gemacht hat (NJ 2022, 75, beck-online)


Was ist ein Vermächtnis?

Bei einem Vermächtnis wird anders als bei der Erbeinsetzung nicht eine bestimmte Person als Nachfolger des Erblassers bestimmt, sondern man erhält einen Anspruch gegen den Erben auf Herausgabe eines Gegenstandes oder Zahlung einer Summe aus dem Nachlass. Dies ist besonders sinnvoll, wenn mehrere Erben vorhanden sind, aber nur einer vor Ort den Nachlass abwickeln soll. 


Was ist Testamentsvollstreckung?

Haben Sie mehrere Erben und möchten Sie Ärger innerhalb der Erbengemeinschaft vermeiden? Bereits im Testament können Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dabei kann es Sinn machen, dass dieser nicht zugleich Erbe ist, da sonst Konfliktpotential vorhanden ist.

 

Gern kann ich Sie hierbei unterstützen und als Testamentsvollstrecker dafür sorgen, dass ihr letzter Wille auch umgesetzt wird.

 

Die Kosten berechnen sich nach dem Umfang des Nachlasses und werden von den Erben gezahlt.