Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Erbrecht in Berlin: Ich kümmere mich um Ihre Erbangelegenheiten

Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin, berate ich Senioren bei der Gestaltung Ihres Testaments, kümmere mich um den Schriftwechsel mit Behörden und vertrete Sie bei Verhandlungen vor Gericht.

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Baustein der juristischen Vorsorge. Nur mithilfe eines Testaments lässt sich die gesetzliche Erbfolge vermeiden. Sorgen Sie also frühzeitig vor – und kümmern Sie sich noch heute um Ihr Erbe.

Die gesetzliche Erbfolge führt häufig dazu, dass Erbengemeinschaften den Nachlass des Erblassers untereinander aufteilen müssen. Dabei kommt es in einer Erbengemeinschaft oftmals zu Streitigkeiten. Denn bei einigen Fällen im Erbrecht gibt es eine Vielzahl von Erben, die keinen Kontakt mit dem Verstorbenen hatten oder sogar im Streit lebten.

Ich helfe Ihnen bei Fragen zum Thema Erbrecht in Berlin

So unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht

Als Ihr Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin prüfe ich mit Ihnen, ob die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB sinnvoll ist. Das ist bei meiner Beratung als Anwalt immer der Ausgangspunkt. Hierbei kommt oftmals die Frage auf: Was passiert, wenn zu Lebzeiten nichts geregelt wurde?

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass jeder Erbfall in Deutschland erst einmal von einem Nachlassgericht bearbeitet wird, welches die Aufgabe hat die Erbfolge zu ermitteln. Die Erbfolge ist nämlich zum Beispiel wichtig für die Beantragung eines Erbscheins oder die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Bereits in der Kommunikation mit dem Nachlassgericht kann ich häufig für meine Mandanten schon wichtige Erfolge erzielen, da Sie mit einem Erbschein vom Nachlassgericht Zugang zu Konten des Verstorbenen erlangen und sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen können.

Erst wenn Sie sich nach durgeführter Beratung in meiner Kanzlei in Berlin, telefonisch, per E-Mail oder durch einen Videochattermin gegen die gesetzliche Erbfolge entschieden haben, bieten sich die Instrumentarien Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag an.

Gern prüfe ich im Rahmen der Erstberatung auch die von Ihnen bereits erstellten Entwürfe.

Regeln Sie Ihren Nachlass in einem Testament

Nur durch ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge geändert werden. Gerade um Streit zwischen Miterben in einer Erbengemeinschaft zu vermeiden ist es sinnvoll ein Testament zu machen. Auch kann so verhindert werden, dass ein Teil des Nachlasses direkt an eine Sozialbehörde geht oder durch einen Insolvenzverwalter an Gläubiger der Erben ausgezahlt wird.

Als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht bin ich mit den Einzelheiten und Möglichkeiten vertraut. In meinem Büro in Berlin biete Ihnen eine umfassende Betreuung in allen erbrechtlichen Fragestellungen.

Ich berate Sie gerne!

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Rechtsanwalt Janssen aus Berlin

Rechtsanwalt Christian Janssen aus Berlin

  • Jurastudium: an der Universität Hamburg
  • Referendariat: beim Landgericht Kassel
  • Zulassung: als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Berlin seit 2015

Mithilfe der Erbeinsetzung den juristischen Nachfolger festlegen

Der Bundesgerichthof hat einmal geurteilt, dass mit der Erbeinsetzung mitgeteilt wird, wer in Ihre Fußstapfen treten soll. Im Gegensatz zum Vermächtnis wird mit der Erbeinsetzung also nicht nur ein einzelner Wertgegenstand, wie eine Immobilie oder ein Kontoguthaben auf eine andere Person übertragen. Vielmehr dient der Erbe auch als künftiger Ansprechpartner für sämtliche Rechtsbeziehungen. So erbt der Erbe auch die Schulden des Erblassers und muss dessen Steuererklärung noch einreichen im Jahr des Todes.

Gerade wegen den vielen Unwägbarkeiten sollten Sie genau überlegen, ob Sie das Erbe antreten. Wenden Sie sich daher an einen Experten. Als Ihr Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht kläre ich Sie über die Vor- und Nachteile auf.

Unterschied zwischen Vorerbschaft und Nacherbschaft

Gerade, wenn Sie Minderjährige bedenken möchten ist es sinnvoll diese als Nacherben gegenüber deren Eltern als Vorerben einzusetzen. So kann man von steuerlichen Freibeträgen profitieren und gleichzeitig das Vermögen auf die übernächste Generation übertragen.

Auch habe ich in meiner Beratung häufig den Fall, dass Senioren mit ihren Angehörigen mich aufsuchen und wir im Laufe der Zeit feststellen, dass sich die Angehörigen mit dem Erbe überfordert fühlen oder der Wunsch besteht es für die nächste Generation nur zu verwalten.

Ebenfalls kann es vorkommen, dass der Erblasser seinen Pflichtteilsberechtigten nicht zutraut mit dem Vermögen vernünftig umzugehen und daher erwägt diese als sogenannte nicht befreite Vorerben einzusetzen. Damit besteht dann sogar die Pflicht für den Erben das Erbe in einer vom Erblasser bestimmten Weise zu verwalten und für die nächste Generation vorzuhalten.

Als weiterer Sonderfall gilt: Wenn der Pflichtteilsberechtigte aufgrund einer Behinderung nicht im Stande ist sich selbst zu versorgen und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Eine Erbschaft müsste dann beim Sozialhilfeträger angezeigt werden und dazu führen, dass diese mit bisherigen oder künftigen Sozialleistungen verrechnet wird und damit dem Staat zufällt.

Pflichtteil beim Erbrecht

Die Testierfreiheit wird unter anderem durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Enge Verwandte und der Ehepartner können diesen gegenüber den Erben geltend machen. Das bedeutet, dass Sie zuvor durch ein Testament enterbt worden sind. Dabei sollte bereits beim Abfassen des Testaments dieser Punkt berücksichtigt werden. Beispielsweise kann eine Pflichtteilsstrafklausel eingebaut werden für den Fall, dass ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil geltend macht. Eine komplette Enterbung ist nur unter sehr engen Grenzen möglich und kommt in der Praxis fast nie vor.

Als Ihr Rechtsanwalt in Berlin berate ich Sie auch im Steuerrecht & Sozialrecht
Ist es sinnvoll eine Vorerbschaft zum Beispiel durch ein Berliner Testament zu regeln? Müssen meine Erben den Hausrat verkaufen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen? Haben Kinder und Stiefkinder denselben Freibetrag?

Gern kann ich Sie als Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen im Erbrecht in Berlin über diese Fragen beraten. Eine erbrechtliche Beratung bedeutet für mich immer auch die Rechtsgebiete Steuerrecht und Sozialrecht mit abzudecken, da nur so eine umfassende Beratung gelingen kann.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht


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