Steuerrecht

Steuerrecht · 14. September 2020
10.000 Berliner Datensätze von Airbnb an Finanzverwaltung übergeben. Prüfen Sie nun eine strafbefreiende Selbstanzeige
Steuerrecht · 12. Januar 2020
Die Kosten eines Erststudiums sind auch weiterhin nur als Sonderausgaben abziehbar. Mangels eigener Einkünfte können Studenten diese nicht nutzen. Mehrere Klagen wollten erreichen, dass die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt werden. Der Bundesfinanzhof war sich auch nicht sicher und hat Sie daher ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dieses hat nun die bisherige Rechtslage bestätigt.