Die Grundrente kommt zum 01.01.2021. Nach langen Diskussionen hat die Große Koalition nun die Grundrente beschlossen. Ob Sie in den Genuss kommen können und was Sie beachten müssen, habe ich Ihnen hier einmal dargestellt.
Das wichtigste in Kürze:
mindestens 33 Grundrentenzeiten
maximal 0,8 Entgeltpunkte Zuschlag
kein Antrag erforderlich
Vermögen bleibt unberührt, aber Einkommen wird angerechnet
Wie viele Jahre muss ich gearbeitet haben?
Sie müssen mindestens 33 Grundrentenzeiten gearbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Da hierbei Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht eingerechnet, obwohl Sie Beiträge in die Rentenversicherung geleistet haben, ist der Begriff der Grundrentenzeiten nicht mit dem Begriff der Beitragsjahre zu verwechseln. Um sicher zu gehen, ob Sie die Grundrentenzeiten erreichen, sollten Sie einen Antrag auf Kontenklärung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Gern kann ich Sie dabei auch unterstützen.
Muss ich einen Antrag stellen?
Es ist kein Antrag von ihnen aktiv zu stellen. Liegen die Voraussetzungen vor, wird Ihnen automatisch der Rentenzuschlag gutgeschrieben.
Wie hoch fällt die Grundrente aus?
Die Grundrente ist als Rentenzuschlag von maximal 0,8 Entgeltpunkten konzipiert. Warum die Entgeltpunkte so wichtig sind, erklärt sich durch das System der Berechnung der Rentenhöhe. Hierfür sind die folgenden 4 Faktoren grundsätzlich wichtig:
1. Versicherungsjahre (hier 35)
2. Persönliche Entgeltpunkte (hier 1,2 ohne Grundrente; 2,0 durch 0,8 Zuschlag mit Grundrente)
3. Aktueller Rentenwert (hier 32,03)
4. Rentenartfaktor (hier 0,5)
Zur Veranschaulichung sei folgendes Beispiel einer Rente wegen Berufsunfähigkeit gewählt:
35 x 1,2 x 32,03 x0,5 -> 672,63 EUR Bruttorente monatlich ohne Grundrente
35 x 2,0 x 32,03 x 0,5 -> 1.1121,05 EUR Bruttorente mit Grundrente (somit 448,42 EUR mehr Bruttorente)
Welches Einkommen und welche Sozialleistungen werden angerechnet?
Hier gilt ein Einkommensfreibetrag von 15.000 EUR für Alleinstehende im Jahr und 23.400 EUR für Ehepaare oder Lebenspartner.
Übersteigt das Einkommen den Freibetrag werden 60% davon auf die Grundrente angerechnet, ab einem Jahreseinkommen von Alleinstehenden von 19.200 EUR (27.600 EUR bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern) wird keine Grundrente mehr ausgezahlt
Der Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter beträgt 216 EUR. Damit muss man auch nicht um das Wohngeld fürchten.
Warum sollte ich für die Grundrente ab 2021 eine Einkommensteuererklärung 2019 erstellen?
Die Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen für die Grundrente durch einen Datenabgleich mit dem Finanzamt. Hierbei werden von der Behörde enorme Hürden erwartet, da das dafür nötige Computerprogramm noch gar nicht geschrieben ist. Um nicht leer auszugehen, sollten Sie es daher der Rentenversicherung so einfach wie möglich machen. Lassen Sie sich die Einkommensteuererklärung 2019 erstellen und sorgen Sie so dafür, dass die Rentenversicherung ganz einfach ihr Einkommen 2019 erfahren kann. Nur durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung können Sie Aufwendungen für Medikamente oder Handwerkerrechnungen als Ausgaben geltend machen. Sie können mithilfe der Abgabe der Steuererklärung somit erreichen, dass Sie noch unter die geforderte Grenze gelangen und in den Genuss des Rentenzuschlags kommen.
Melden Sie sich einfach bei mir. Ich berate Sie gern.